Qualifizierungsmöglichkeiten während Saison-Kurzarbeitergeld

28. Oktober 2022

Nutzen Sie die Zeiten der Kurzarbeit, um Ihre Beschäftigten weiterzubilden!
Die Bundesagentur für Arbeit kann Sie unter bestimmten Voraussetzungen dabei mit attraktiven finanziellen Förderungen unterstützen.

In der ruhigeren Zeit während Kurzarbeit/Saisonkurzarbeit haben Sie als Arbeitgeber die Chance notwendige Qualifizierungen vorzunehmen, ohne dass Ihnen Mitarbeitende während des Auftragshochs fehlen. Qualifizieren Sie Mitarbeitende mit Unterstützung der Arbeitsagentur bspw. in den folgenden Bereichen: LKW-Führerscheine, fehlende oder aufzufrischende Kenntnisse im kaufmännischen Bereich/Buchhaltung oder IT-Anwendungen.

Wurde die Qualifizierung während der Kurzarbeit begonnen und sind alle Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld erfüllt, gilt: Für den Arbeitsausfall haben Beschäftigte ebenfalls einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld – selbst wenn Sie währenddessen eine Weiterbildung absolvieren. Die Kurzarbeit endet, ehe die Weiterbildung abgeschlossen ist? Kein Problem, die Qualifizierung kann fortgesetzt werden.

Sie haben Fragen zur Weiterbildung während Kurzarbeit und möchten wissen, mit welcher finanziellen Unterstützung Sie für Ihre Qualifizierungsvorhaben rechnen können?
Ihr Arbeitgeber-Service vor Ort steht Ihnen gerne mit einer persönlichen Beratung zur Verfügung.
Kontaktieren Sie die Bundesagentur für Arbeit unter der kostenfreien Servicenummer für Arbeitgeber 0800 4 5555 20.

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