INQA-Coaching

INQA Coaching

INQA-Coaching wird finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Förderzeitraum: 2023–2027.

Schneller, weiter, digitaler: Als Unternehmen spüren Sie, wie sich die Arbeitsrealität rasant verändert. Hier greift Ihnen INQA-Coaching unter die Arme. Es unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, passgenaue Lösungen für die personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarfe im Zusammenhang mit der digitalen Transformation zu finden. So hilft INQA-Coaching Ihnen, sich zukunftsfähig aufzustellen und eigenständig auf Veränderungsprozesse reagieren zu können. Das stärkt die Resilienz Ihres Unternehmens, hält es wettbewerbsfähig und sichert Fachkräfte. Bis zu 80 Prozent der Beratungskosten können übernommen werden.

Weitere Infos unter: INQA-Coaching

Ablauf INQA-Coaching

Das mitarbeitendenorientierte Beratungsprogramm für KMU

Für viele Betriebe ist es eine Herausforderung, beim Tempo der Veränderungen der Arbeitswelt mitzuhalten. INQA-Coaching hilft Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, passgenaue Maßnahmen zu finden. Bis zu 80 Prozent der Beratungskosten können übernommen werden.

Wer kann INQA-Coaching nutzen?

Prüfen Sie die folgende Checkliste, um zu sehen, ob Ihr Unternehmen förderfähig ist:

  • Unternehmensform: Ihr Unternehmen ist rechtlich selbstständig, gehört den freien Berufen an oder ist gemeinnützig.
  • Sitz und Arbeitsstätte: Beide liegen in Deutschland (im Bundesland der INQA-Beratungsstelle oder in einem angrenzenden Bundesland).
  • Beschäftigtenzahl: Ihr Unternehmen hat im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Stellenanteil in Vollzeit (gemessen in Jahreseinheiten, JAE) und zum Zeitpunkt der Erstberatung und zum Start des Coachings mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Stellenanteil in Vollzeit (gemessen in Vollzeitäquivalenten, VZÄ).
  • Umsatz: Ihr Unternehmen hat einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro.
  • Gründungsjahr: Ihr Unternehmen besteht seit mindestens 2 Jahren am Markt oder bei Änderung der Rechtsform liegt die Gründung mehr als 5 Jahre zurück (bei Scheckvergabe).

Darüber hinaus sind weitere Bedingungen zu erfüllen, die im Gespräch mit der INQA-Beratungsstelle (IBS) geklärt werden.

Unser Ansprechpartner

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INQA-Coach

Daniel Roth-Shahshahani

Telefon: 0621 59114-66
E-Mail: roth@dlz-handwerk.de

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