Der Staat fördert seit dem 1.1.2020 energetische Baumaßnahmen an selbstgenutzten eigenen Wohngebäuden mit einem Steuerbonus nach § 35c EStG.
Am 14.01.2021 hat das Bundesfinanzministerium ein entsprechendes Schreiben veröffentlicht und erläutert darin Einzelfragen zur Anwendung der Regelung über die Steuerermäßigung nach § 35c EStG.
Nähere Informationen zu diesem Thema finden alle Mitgliedsbetriebe in unserem aktuellen Handwerk-Intern 04/2021.