HANDWERK-INTERN 04/2021 – Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nach § 35c EStG

24. Februar 2021

Der Staat fördert seit dem 1.1.2020 energetische Baumaßnahmen an selbstgenutzten eigenen Wohngebäuden mit einem Steuerbonus nach § 35c EStG.

Am 14.01.2021 hat das Bundesfinanzministerium ein entsprechendes Schreiben veröffentlicht und erläutert darin Einzelfragen zur Anwendung der Regelung über die Steuerermäßigung nach § 35c EStG.

Nähere Informationen zu diesem Thema finden alle Mitgliedsbetriebe in unserem aktuellen Handwerk-Intern 04/2021.

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