Landesehrenpreis des Genusshandwerks

6. Februar 2024

Meldung zum Landesehrenpreis des Genusshandwerks

Der Landesehrenpreis für Betriebe aus dem »Genusshandwerk« geht in eine zweite Runde. Bewerben können sich Bäcker, Metzger, Konditoren, Bierbrauer und Speiseeishersteller aus ganz Rheinland-Pfalz.

Der Landesehrenpreis des Genusshandwerks wurde 2023 erstmals an Betriebe des Lebensmittelhandwerks verliehen. Ab sofort und bis zum 17. März 2024 können sich interessierte Handwerkerinnen und Handwerker aus Rheinland-Pfalz erneut bewerben. Die Preise werden am 28. April in Mainz feierlich verliehen.

Ausgezeichnet werden herausragende Betriebe aus dem Land, die Lebensmittel handwerklich und qualitativ hochwertig herstellen. Preiskriterien sind z.B. die Verwendung regionaler Zutaten, die Verankerung der Betriebe in ihrer Region und die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung, etwa durch tarifgerechte Bezahlung oder eine moderne Ausbildung.

»Die Betriebe sind wichtige regionale Arbeitgeber, dienen als soziale Treffpunkte in Dörfern und Städten und sind selbstverständlich als Hersteller von hochwertigen Lebensmitteln von besonderer Relevanz«, betonte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt bei der Preisverleihung an 32 Preisträger im vergangenen Jahr.

Der Landesehrenpreis im Genusshandwerk wird jährlich vergeben. Gewinner erhalten neben Urkunde und Türschild die Möglichkeit, ein Jahr lang z.B. auf Social Media für ihre herausragenden und ausgezeichneten Lebensmittel zu werben.

Nähere Informationen unter https://genusshandwerk-rlp.de/

 

 

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