Anlässlich eines Besuchs von Gordon Schnieder, Parteivorsitzender und Fraktionsvorsitzender der CDU im rheinland-pfälzischen Landtag, im „Freischwimmer“ in Ludwigshafen am 29.07. nutzten die Obermeisterin der Friseur-Innung Vorderpfalz, Corinna Stock, deren Stellvertreterin Corinna Bengel, sowie der Geschäftsführer der Innung, Jochen Heck, die Gelegenheit, um auf die massiven Probleme im Zusammenhang mit den aktuellen Rückforderungsbescheiden der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) hinzuweisen.
Zahlreiche Friseurinnen und Friseure viele davon Mitglieder der Innung sind betroffen. Die Rückforderungen basieren auf einer nachträglichen Spitzabrechnung, die in den ursprünglichen Bewilligungen der Corona-Soforthilfen so nicht vorgesehen war und mit denen die Friseure auch nicht gerechnet haben.
Insbesondere die erste Förderrunde steht im Fokus: Friseurbetriebe mussten im Lockdown vollständig schließen, die Soforthilfen sollten kurzfristige Liquiditätsengpässe abfedern und betrug bis zu 9.000 €. In Rheinland-Pfalz durften Lohnkosten jedoch im Gegensatz zu anderen Bundesländern nicht berücksichtigt werden. Die Begründung ist, dass Kurzarbeit diese Lohnkosten auffange. Im Friseurhandwerk ist dies aber insbesondere deshalb schon problematisch, weil viele Friseurbetriebe gar keine Kurzarbeit gemacht haben, so die Obermeisterin Stock. Bei Kurzarbeit werden nur 60 % des Lohns der Mitarbeiter gezahlt. Da die Mitarbeiter wegen der Schließung auch kein Trinkgeld von den Kunden erhalten haben, reichte das Kurzarbeitergeld nicht, damit unsere Mitarbeiter sprichwörtlich über die Runden kamen und wir diese in unserem Salons auch für später halten konnten, so Stock. Zudem ist Kurzarbeit für Minijobber schon nicht möglich, darauf weist Geschäftsführer Heck hin. Wir haben im Friseurhandwerk keinen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag und in den allermeisten Arbeitsverträgen war die Einführung der Kurzarbeit gar nicht vorgesehen, so Heck weiter. Es bedurfte individualrechter Vereinbarungen, die in dieser ausnahmebedingten Lockdownsituation meist nur schwer zu bekommen waren.
Wer keine Kurzarbeit machen konnte, hat die Löhne aus eigener Tasche weitergezahlt. Selbstverständlich ging dies dann auf die Liquidität der Betriebe. Dies müsse nun bei der Abrechnung zwingend berücksichtigt werden. Die Betriebe hatten während dieser Zeit ein ganz erhebliches Defizit, so deren Stellvertreterin Bengel. Statt dies aber anzuerkennen, werden nun in Rheinland-Pfalz Umsätze aus der Zeit nach dem Lockdown ohne die gezahlten Lohnkosten herangezogen, um eine angebliche fehlende Förderberechtigung zu begründen. Dies wurde in anderen Bundesländern nicht so gehandhabt. Zudem sind diese Umsätze aber auch nur durch überobligatorischen Einsatz von Betriebsinhabern und Mitarbeitenden nach dem Lockdown erwirtschaftet worden, darauf weist Bengel hin. Die Friseure haben sich nach der Schließung aufgerieben, um ihre Betriebe zu retten. Dass diese Leistung jetzt quasi als Argument für Rückforderungen genutzt wird, ist ein Hohn, betonte Bengel. Wir standen bis zur Belastungsgrenze nach dem Lockdown in unseren Salons. Hätten wir das nicht gemacht, könnten wir vermutlich die Corona-Soforthilfen behalten.
Heck verwies darauf, dass in anderen Bundesländern man es doch auch geschafft habe, dass dieses Lohnkosten bei der Berechnung des Liquiditätsengpasses, der ja tatsächlich gegeben war, berücksichtigt wurden. Warum man dies in Rheinland-Pfalz nicht schaffe und eine nicht realistische Berechnung vornimmt, sei nicht nachzuvollziehen. Die Bescheide verletzten das Prinzip des Vertrauensschutzes, ignorierten betriebliche Besonderheiten und würden ohne Einzelfallprüfung im automatisierten Verfahren erstellt.
Die Innung fordert deshalb gemeinsam mit vielen Friseurinnen und Friseuren: Rückforderungen aussetzen, die Rechtslage klären, die Praxis der ISB überprüfen – und vor allem gezahlte Löhne endlich berücksichtigen.
Unsere Betriebe brauchen Rückhalt, keine weiteren Belastungen, so das gemeinsame Fazit von Stock, Bengel und Heck.
(Foto privat / Rechte zur Veröffentlichung erteilt / Gordon Schnieder 3. Von links, Obermeisterin Corinna Stock 3. von rechts, stellvertretende Obermeisterin Corinna Bengel 2. Von rechts)