Gesellenprüfung Teil 1:
Kenntnisprüfung: Mittwoch, den 25. Mai 2022, 14 Uhr, BBS Technik I, Ludwigshafen
Fertigkeitsprüfung: Mittwoch, den 01. Juni 2022, Donnerstag, den 02. Juni 2022, Freitag, den 03. Juni 2022, Samstag, den 04. Juni 2022, je 08:00 Uhr, BTZ der HWK, Ludwigshafen
Gesellenprüfung Teil 2:
Kenntnisprüfung: Montag, den 09. Mai 2022, 08:00 Uhr, BBS Technik I, Ludwigshafen
Fertigkeitsprüfung: Montag, den 30. Mai 2022 und Dienstag, den 31. Mai 2022, 08:00 Uhr, BTZ der HWK, Ludwigshafen
Für die Prüfungen gelten die aktuellen Corona-Regeln:
Seit dem 3. April 2022 gilt die an die neuesten Entwicklungen in der Corona-Pandemie angepasste 33. Corona-BekämpfungsVO RLP. Die Verordnung gilt bis 1. Mai 2022.
Bei Prüfungen in öffentlichen Einrichtungen entfallen die Maskenpflicht und die 3G-Vorgaben, damit also auch die Testpflicht.
Das Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen, in denen Personen im Rahmen von Veranstaltungen zusammenkommen, wird jedoch gemäß § 2 Abs. 4 der 33. CoBeLVO dringend empfohlen. Zudem raten wir dazu, vor der Prüfung einen freiwilligen Corona-Test durchzuführen.
Dies dient dem Eigenschutz und dem Schutz der bei der Prüfung anwesenden Personen.
Unter https://covid-19-support.lsjv.rlp.de/hilfe/covid-19-test-dashboard/ können alle Teststellen eingesehen werden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter https://corona.rlp.de/de/testen/.
Da die Entwicklung der Corona-Pandemie und eventuelle weitergehende erforderliche Maßnahmen im Hinblick auf Ihre Prüfung zum Zeitpunkt dieser Einladung nicht abgeschätzt werden können, informieren Sie sich bitte regelmäßig auf der Internetseite der Handwerkskammer der Pfalz https://www.hwk-pfalz.de über den aktuellen Stand.
Falls Prüfungen abgesagt werden müssen, wird die HWK Sie dort informieren.
Weitere Informationen finden Sie auch hier:
und hier:
https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/
Nehmen Sie an der Prüfung nicht teil, wenn Sie sich krank fühlen! Im Krankheitsfall am Prüfungstag ist unverzüglich ein ärztliches Attest vorzulegen. Fehlen Sie unentschuldigt, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Gesellenprüfung Sommer 2022:
Kenntnisprüfung: Montag, 13.06.2022, 08:00 Uhr, BBS Neustadt
Fertigkeitsprüfung:
Dienstag, 26. April 2022, 08:00 Uhr, BBS Neustadt
Mittwoch, 27. April 2022, 08:00 Uhr, BBS Neustadt
Donnerstag, 28. April 2022, 08:00 Uhr, BBS Neustadt
Für die Prüfungen gelten die aktuellen Corona-Regeln:
Seit dem 3. April 2022 gilt die an die neuesten Entwicklungen in der Corona-Pandemie angepasste 33. Corona-BekämpfungsVO RLP. Die Verordnung gilt bis 1. Mai 2022.
Bei Prüfungen in öffentlichen Einrichtungen entfallen die Maskenpflicht und die 3G-Vorgaben, damit also auch die Testpflicht.
Das Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen, in denen Personen im Rahmen von Veranstaltungen zusammenkommen, wird jedoch gemäß § 2 Abs. 4 der 33. CoBeLVO dringend empfohlen. Zudem raten wir dazu, vor der Prüfung einen freiwilligen Corona-Test durchzuführen.
Dies dient dem Eigenschutz und dem Schutz der bei der Prüfung anwesenden Personen.
Unter https://covid-19-support.lsjv.rlp.de/hilfe/covid-19-test-dashboard/ können alle Teststellen eingesehen werden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter https://corona.rlp.de/de/testen/.
Da die Entwicklung der Corona-Pandemie und eventuelle weitergehende erforderliche Maßnahmen im Hinblick auf Ihre Prüfung zum Zeitpunkt dieser Einladung nicht abgeschätzt werden können, informieren Sie sich bitte regelmäßig auf der Internetseite der Handwerkskammer der Pfalz https://www.hwk-pfalz.de über den aktuellen Stand.
Falls Prüfungen abgesagt werden müssen, wird die HWK Sie dort informieren.
Weitere Informationen finden Sie auch hier:
und hier:
https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/
Nehmen Sie an der Prüfung nicht teil, wenn Sie sich krank fühlen! Im Krankheitsfall am Prüfungstag ist unverzüglich ein ärztliches Attest vorzulegen. Fehlen Sie unentschuldigt, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Für die Prüfungen gelten die aktuellen Corona-Regeln:
Seit dem 3. April 2022 gilt die an die neuesten Entwicklungen in der Corona-Pandemie angepasste 33. Corona-BekämpfungsVO RLP. Die Verordnung gilt bis 1. Mai 2022.
Bei Prüfungen in öffentlichen Einrichtungen entfallen die Maskenpflicht und die 3G-Vorgaben, damit also auch die Testpflicht.
Das Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen, in denen Personen im Rahmen von Veranstaltungen zusammenkommen, wird jedoch gemäß § 2 Abs. 4 der 33. CoBeLVO dringend empfohlen. Zudem raten wir dazu, vor der Prüfung einen freiwilligen Corona-Test durchzuführen.
Dies dient dem Eigenschutz und dem Schutz der bei der Prüfung anwesenden Personen.
Unter https://covid-19-support.lsjv.rlp.de/hilfe/covid-19-test-dashboard/ können alle Teststellen eingesehen werden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter https://corona.rlp.de/de/testen/.
Da die Entwicklung der Corona-Pandemie und eventuelle weitergehende erforderliche Maßnahmen im Hinblick auf Ihre Prüfung zum Zeitpunkt dieser Einladung nicht abgeschätzt werden können, informieren Sie sich bitte regelmäßig auf der Internetseite der Handwerkskammer der Pfalz https://www.hwk-pfalz.de über den aktuellen Stand.
Falls Prüfungen abgesagt werden müssen, wird die HWK Sie dort informieren.
Weitere Informationen finden Sie auch hier:
und hier:
https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/
Nehmen Sie an der Prüfung nicht teil, wenn Sie sich krank fühlen! Im Krankheitsfall am Prüfungstag ist unverzüglich ein ärztliches Attest vorzulegen. Fehlen Sie unentschuldigt, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Gesellenprüfung Teil 1 Sommer 2022:
Kenntnisprüfung:
Dienstag, 03. Mai 2022, Gruppe 1: 07:30 Uhr, Gruppe 2: 12:15 Uhr, BBS Technik I, Ludwigshafen
Fertigkeitsprüfung:
Mittwoch, 04. Mai 2022, 07:30 Uhr,
Donnerstag, 05. Mail 2022, 07:30 Uhr,
Freitag, 06. Mai 2022, 07:30 Uhr, BTZ der Handwerkskammer Ludwigshafen
Gesellenprüfung Teil 2 Sommer 2022:
Kenntnisprüfung:
Dienstag, den 14.06.2022, BTZ der HWK
Fertigkeitsprüfung:
Kundenauftrag: Dienstag, 05.07.2022
Gruppe 1: Dienstag, 05.07.2022, Mittwoch 06.07.2022
Gruppe 2: Donnerstag 07.07.2022, Freitag 08.07.2022
Für die Prüfungen gelten die aktuellen Corona-Regeln:
Seit dem 3. April 2022 gilt die an die neuesten Entwicklungen in der Corona-Pandemie angepasste 33. Corona-BekämpfungsVO RLP. Die Verordnung gilt bis 1. Mai 2022.
Bei Prüfungen in öffentlichen Einrichtungen entfallen die Maskenpflicht und die 3G-Vorgaben, damit also auch die Testpflicht.
Das Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen, in denen Personen im Rahmen von Veranstaltungen zusammenkommen, wird jedoch gemäß § 2 Abs. 4 der 33. CoBeLVO dringend empfohlen. Zudem raten wir dazu, vor der Prüfung einen freiwilligen Corona-Test durchzuführen.
Dies dient dem Eigenschutz und dem Schutz der bei der Prüfung anwesenden Personen.
Unter https://covid-19-support.lsjv.rlp.de/hilfe/covid-19-test-dashboard/ können alle Teststellen eingesehen werden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter https://corona.rlp.de/de/testen/.
Da die Entwicklung der Corona-Pandemie und eventuelle weitergehende erforderliche Maßnahmen im Hinblick auf Ihre Prüfung zum Zeitpunkt dieser Einladung nicht abgeschätzt werden können, informieren Sie sich bitte regelmäßig auf der Internetseite der Handwerkskammer der Pfalz https://www.hwk-pfalz.de über den aktuellen Stand.
Falls Prüfungen abgesagt werden müssen, wird die HWK Sie dort informieren.
Weitere Informationen finden Sie auch hier:
und hier:
https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/
Nehmen Sie an der Prüfung nicht teil, wenn Sie sich krank fühlen! Im Krankheitsfall am Prüfungstag ist unverzüglich ein ärztliches Attest vorzulegen. Fehlen Sie unentschuldigt, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Für die Prüfungen gelten die aktuellen Corona-Regeln:
Seit dem 3. April 2022 gilt die an die neuesten Entwicklungen in der Corona-Pandemie angepasste 33. Corona-BekämpfungsVO RLP. Die Verordnung gilt bis 1. Mai 2022.
Bei Prüfungen in öffentlichen Einrichtungen entfallen die Maskenpflicht und die 3G-Vorgaben, damit also auch die Testpflicht.
Das Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen, in denen Personen im Rahmen von Veranstaltungen zusammenkommen, wird jedoch gemäß § 2 Abs. 4 der 33. CoBeLVO dringend empfohlen. Zudem raten wir dazu, vor der Prüfung einen freiwilligen Corona-Test durchzuführen.
Dies dient dem Eigenschutz und dem Schutz der bei der Prüfung anwesenden Personen.
Unter https://covid-19-support.lsjv.rlp.de/hilfe/covid-19-test-dashboard/ können alle Teststellen eingesehen werden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter https://corona.rlp.de/de/testen/.
Da die Entwicklung der Corona-Pandemie und eventuelle weitergehende erforderliche Maßnahmen im Hinblick auf Ihre Prüfung zum Zeitpunkt dieser Einladung nicht abgeschätzt werden können, informieren Sie sich bitte regelmäßig auf der Internetseite der Handwerkskammer der Pfalz https://www.hwk-pfalz.de über den aktuellen Stand.
Falls Prüfungen abgesagt werden müssen, wird die HWK Sie dort informieren.
Weitere Informationen finden Sie auch hier:
und hier:
https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/
Nehmen Sie an der Prüfung nicht teil, wenn Sie sich krank fühlen! Im Krankheitsfall am Prüfungstag ist unverzüglich ein ärztliches Attest vorzulegen. Fehlen Sie unentschuldigt, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Gesellenprüfung Teil 1 Kenntnisprüfung 07.03.2022, BBS Technik Ludwigshafen
Gesellenprüfung Teil 1 Fertigkeitsprüfung 04.04.2022 / 11.04.2022 / 25.04.2022 / 02.05.2022 / 09.05.2022, BTZ der HWK LU
Gesellenprüfung Teil 2 Kenntnisprüfung 13.06.2022, BBS Technik I Ludwigshafen
Gesellenprüfung Teil 2 Fertigkeitsprüfung 20.06.2022, 27.06.2022, 04.07.2022, 11.07.2022, BTZ der HWK Ludwigshafen
Gesellenprüfung Teil 2 mündl. Prüfung voraussichtlich am 11.07.2022
Für die Prüfungen gelten die aktuellen Corona-Regeln:
Seit dem 3. April 2022 gilt die an die neuesten Entwicklungen in der Corona-Pandemie angepasste 33. Corona-BekämpfungsVO RLP. Die Verordnung gilt bis 1. Mai 2022.
Bei Prüfungen in öffentlichen Einrichtungen entfallen die Maskenpflicht und die 3G-Vorgaben, damit also auch die Testpflicht.
Das Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen, in denen Personen im Rahmen von Veranstaltungen zusammenkommen, wird jedoch gemäß § 2 Abs. 4 der 33. CoBeLVO dringend empfohlen. Zudem raten wir dazu, vor der Prüfung einen freiwilligen Corona-Test durchzuführen.
Dies dient dem Eigenschutz und dem Schutz der bei der Prüfung anwesenden Personen.
Unter https://covid-19-support.lsjv.rlp.de/hilfe/covid-19-test-dashboard/ können alle Teststellen eingesehen werden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter https://corona.rlp.de/de/testen/.
Da die Entwicklung der Corona-Pandemie und eventuelle weitergehende erforderliche Maßnahmen im Hinblick auf Ihre Prüfung zum Zeitpunkt dieser Einladung nicht abgeschätzt werden können, informieren Sie sich bitte regelmäßig auf der Internetseite der Handwerkskammer der Pfalz https://www.hwk-pfalz.de über den aktuellen Stand.
Falls Prüfungen abgesagt werden müssen, wird die HWK Sie dort informieren.
Weitere Informationen finden Sie auch hier:
und hier:
https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/
Nehmen Sie an der Prüfung nicht teil, wenn Sie sich krank fühlen! Im Krankheitsfall am Prüfungstag ist unverzüglich ein ärztliches Attest vorzulegen. Fehlen Sie unentschuldigt, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Gesellenprüfung Teil 1 Kenntnisprüfung: 13.06.2022, BBS Technik I Ludwigshafen
Gesellenprüfung Teil 1 Fertigkeitsprüfung: 27.06.2022, 28.06.2022, 29.06.2022 und 30.06.2022, BTZ der HWK Ludwigshafen
Gesellenprüfung Teil 2 Kenntnisprüfung: 14.06.2022, BBS Technik I Ludwigshafen
Gesellenprüfung Teil 2 Fertigkeitsprüfung: 01.07.2022, BTZ der HWK LU
Für die Prüfungen gelten die aktuellen Corona-Regeln:
Seit dem 3. April 2022 gilt die an die neuesten Entwicklungen in der Corona-Pandemie angepasste 33. Corona-BekämpfungsVO RLP. Die Verordnung gilt bis 1. Mai 2022.
Bei Prüfungen in öffentlichen Einrichtungen entfallen die Maskenpflicht und die 3G-Vorgaben, damit also auch die Testpflicht.
Das Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen, in denen Personen im Rahmen von Veranstaltungen zusammenkommen, wird jedoch gemäß § 2 Abs. 4 der 33. CoBeLVO dringend empfohlen. Zudem raten wir dazu, vor der Prüfung einen freiwilligen Corona-Test durchzuführen.
Dies dient dem Eigenschutz und dem Schutz der bei der Prüfung anwesenden Personen.
Unter https://covid-19-support.lsjv.rlp.de/hilfe/covid-19-test-dashboard/ können alle Teststellen eingesehen werden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter https://corona.rlp.de/de/testen/.
Da die Entwicklung der Corona-Pandemie und eventuelle weitergehende erforderliche Maßnahmen im Hinblick auf Ihre Prüfung zum Zeitpunkt dieser Einladung nicht abgeschätzt werden können, informieren Sie sich bitte regelmäßig auf der Internetseite der Handwerkskammer der Pfalz https://www.hwk-pfalz.de über den aktuellen Stand.
Falls Prüfungen abgesagt werden müssen, wird die HWK Sie dort informieren.
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Nehmen Sie an der Prüfung nicht teil, wenn Sie sich krank fühlen! Im Krankheitsfall am Prüfungstag ist unverzüglich ein ärztliches Attest vorzulegen. Fehlen Sie unentschuldigt, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Für die Prüfungen gelten die aktuellen Corona-Regeln:
Seit dem 3. April 2022 gilt die an die neuesten Entwicklungen in der Corona-Pandemie angepasste 33. Corona-BekämpfungsVO RLP. Die Verordnung gilt bis 1. Mai 2022.
Bei Prüfungen in öffentlichen Einrichtungen entfallen die Maskenpflicht und die 3G-Vorgaben, damit also auch die Testpflicht.
Das Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen, in denen Personen im Rahmen von Veranstaltungen zusammenkommen, wird jedoch gemäß § 2 Abs. 4 der 33. CoBeLVO dringend empfohlen. Zudem raten wir dazu, vor der Prüfung einen freiwilligen Corona-Test durchzuführen.
Dies dient dem Eigenschutz und dem Schutz der bei der Prüfung anwesenden Personen.
Unter https://covid-19-support.lsjv.rlp.de/hilfe/covid-19-test-dashboard/ können alle Teststellen eingesehen werden.
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Da die Entwicklung der Corona-Pandemie und eventuelle weitergehende erforderliche Maßnahmen im Hinblick auf Ihre Prüfung zum Zeitpunkt dieser Einladung nicht abgeschätzt werden können, informieren Sie sich bitte regelmäßig auf der Internetseite der Handwerkskammer der Pfalz https://www.hwk-pfalz.de über den aktuellen Stand.
Falls Prüfungen abgesagt werden müssen, wird die HWK Sie dort informieren.
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Nehmen Sie an der Prüfung nicht teil, wenn Sie sich krank fühlen! Im Krankheitsfall am Prüfungstag ist unverzüglich ein ärztliches Attest vorzulegen. Fehlen Sie unentschuldigt, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Für die Prüfungen gelten die aktuellen Corona-Regeln:
Seit dem 3. April 2022 gilt die an die neuesten Entwicklungen in der Corona-Pandemie angepasste 33. Corona-BekämpfungsVO RLP. Die Verordnung gilt bis 1. Mai 2022.
Bei Prüfungen in öffentlichen Einrichtungen entfallen die Maskenpflicht und die 3G-Vorgaben, damit also auch die Testpflicht.
Das Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen, in denen Personen im Rahmen von Veranstaltungen zusammenkommen, wird jedoch gemäß § 2 Abs. 4 der 33. CoBeLVO dringend empfohlen. Zudem raten wir dazu, vor der Prüfung einen freiwilligen Corona-Test durchzuführen.
Dies dient dem Eigenschutz und dem Schutz der bei der Prüfung anwesenden Personen.
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Falls Prüfungen abgesagt werden müssen, wird die HWK Sie dort informieren.
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Nehmen Sie an der Prüfung nicht teil, wenn Sie sich krank fühlen! Im Krankheitsfall am Prüfungstag ist unverzüglich ein ärztliches Attest vorzulegen. Fehlen Sie unentschuldigt, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Für die Prüfungen gelten die aktuellen Corona-Regeln:
Seit dem 3. April 2022 gilt die an die neuesten Entwicklungen in der Corona-Pandemie angepasste 33. Corona-BekämpfungsVO RLP. Die Verordnung gilt bis 1. Mai 2022.
Bei Prüfungen in öffentlichen Einrichtungen entfallen die Maskenpflicht und die 3G-Vorgaben, damit also auch die Testpflicht.
Das Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen, in denen Personen im Rahmen von Veranstaltungen zusammenkommen, wird jedoch gemäß § 2 Abs. 4 der 33. CoBeLVO dringend empfohlen. Zudem raten wir dazu, vor der Prüfung einen freiwilligen Corona-Test durchzuführen.
Dies dient dem Eigenschutz und dem Schutz der bei der Prüfung anwesenden Personen.
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Falls Prüfungen abgesagt werden müssen, wird die HWK Sie dort informieren.
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Gesellenprüfung
Vorbesprechung, Fachgespräch Teil 1: Freitag, den 08.04.2022, BBS Technik II, Ludwigshafen
Theorie: Freitag, den 10.06.2022, BTZ der HWK, Ludwigshafen
Praxis: Montag, den 11.07.2022 und Dienstag, den 12.07.2022, BTZ der HWK, Ludwigshafen
Für die Prüfungen gelten die aktuellen Corona-Regeln:
Seit dem 3. April 2022 gilt die an die neuesten Entwicklungen in der Corona-Pandemie angepasste 33. Corona-BekämpfungsVO RLP. Die Verordnung gilt bis 1. Mai 2022.
Bei Prüfungen in öffentlichen Einrichtungen entfallen die Maskenpflicht und die 3G-Vorgaben, damit also auch die Testpflicht.
Das Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen, in denen Personen im Rahmen von Veranstaltungen zusammenkommen, wird jedoch gemäß § 2 Abs. 4 der 33. CoBeLVO dringend empfohlen. Zudem raten wir dazu, vor der Prüfung einen freiwilligen Corona-Test durchzuführen.
Dies dient dem Eigenschutz und dem Schutz der bei der Prüfung anwesenden Personen.
Unter https://covid-19-support.lsjv.rlp.de/hilfe/covid-19-test-dashboard/ können alle Teststellen eingesehen werden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter https://corona.rlp.de/de/testen/.
Da die Entwicklung der Corona-Pandemie und eventuelle weitergehende erforderliche Maßnahmen im Hinblick auf Ihre Prüfung zum Zeitpunkt dieser Einladung nicht abgeschätzt werden können, informieren Sie sich bitte regelmäßig auf der Internetseite der Handwerkskammer der Pfalz https://www.hwk-pfalz.de über den aktuellen Stand.
Falls Prüfungen abgesagt werden müssen, wird die HWK Sie dort informieren.
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Nehmen Sie an der Prüfung nicht teil, wenn Sie sich krank fühlen! Im Krankheitsfall am Prüfungstag ist unverzüglich ein ärztliches Attest vorzulegen. Fehlen Sie unentschuldigt, gilt die Prüfung als nicht bestanden.