INQA-Coaching

INQA Coaching

INQA-Coaching wird finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Förderzeitraum: 2023–2027.

Schneller, weiter, digitaler: Als Unternehmen spüren Sie, wie sich die Arbeitsrealität rasant verändert. Hier greift Ihnen INQA-Coaching unter die Arme. Es unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, passgenaue Lösungen für die personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarfe im Zusammenhang mit der digitalen Transformation zu finden. So hilft INQA-Coaching Ihnen, sich zukunftsfähig aufzustellen und eigenständig auf Veränderungsprozesse reagieren zu können. Das stärkt die Resilienz Ihres Unternehmens, hält es wettbewerbsfähig und sichert Fachkräfte. Bis zu 80 Prozent der Beratungskosten können übernommen werden.

Weitere Infos unter: INQA-Coaching

Ablauf INQA-Coaching

Das mitarbeitendenorientierte Beratungsprogramm für KMU

Für viele Betriebe ist es eine Herausforderung, beim Tempo der Veränderungen der Arbeitswelt mitzuhalten. INQA-Coaching hilft Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, passgenaue Maßnahmen zu finden. Bis zu 80 Prozent der Beratungskosten können übernommen werden.

Wer kann INQA-Coaching nutzen?

Prüfen Sie die folgende Checkliste, um zu sehen, ob Ihr Unternehmen förderfähig ist:

  • Unternehmensform: Ihr Unternehmen ist rechtlich selbstständig, gehört den freien Berufen an oder ist gemeinnützig.
  • Sitz und Arbeitsstätte: Beide liegen in Deutschland (im Bundesland der INQA-Beratungsstelle oder in einem angrenzenden Bundesland).
  • Beschäftigtenzahl: Ihr Unternehmen hat im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Stellenanteil in Vollzeit (gemessen in Jahreseinheiten, JAE) und zum Zeitpunkt der Erstberatung und zum Start des Coachings mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Stellenanteil in Vollzeit (gemessen in Vollzeitäquivalenten, VZÄ).
  • Umsatz: Ihr Unternehmen hat einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro.
  • Gründungsjahr: Ihr Unternehmen besteht seit mindestens 2 Jahren am Markt oder bei Änderung der Rechtsform liegt die Gründung mehr als 5 Jahre zurück (bei Scheckvergabe).

Darüber hinaus sind weitere Bedingungen zu erfüllen, die im Gespräch mit der INQA-Beratungsstelle (IBS) geklärt werden.

Unser Ansprechpartner

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INQA-Coach

Daniel Roth-Shahshahani

Telefon: 0621 59114-66
E-Mail: roth@dlz-handwerk.de

Kurz zu meiner Vita: Seit 11 Jahren unterstütze ich im Rahmen verschiedener arbeitsmarktpolitischer Projekte vor allem das Handwerk in den Bereichen Fachkräftesicherung, Digitalisierung und der Transformation der Arbeitswelt. Über 1.300 Unternehmen wurden von meinen Teams und mir betreut, und ich habe persönlich mehrere Hundert Betriebe unterstützt.

Zu meiner beruflichen Qualifikation: Ich habe eine technische Ausbildung absolviert, anschließend meinen Meister gemacht und danach den Betriebswirt. Ende des Jahres werde ich mein berufsbegleitendes Universitätsstudium mit dem Master in Organisationsentwicklung abschließen.

Bisher war das Handwerk im Bereich der Versorgungstechnik weniger stark von einem VUKA-Umfeld betroffen als andere Branchen. Diese Situation hat sich nun jedoch geändert und verdeutlicht den Handlungsbedarf, Betriebe und Mitarbeitende durch ein INQA-Coaching resilienter auf die Anforderungen einer sich wandelnden Arbeitswelt vorzubereiten.

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